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Antragsfristen sind in der [[Satzung/Landessatzung#.C2.A7_15_Antr.C3.A4ge_und_Rederecht|Landessatzung § 15 ''Anträge und Rederecht'']] geregelt.
* Satzungs- und Programmänderungsanträge: '''fünf Wochen vor Tagungsbeginn am xx.xx.2012 um 23:59:59 Uhr''' ''(Anträge zur Aufnahme in die TO § 15 Abs 1)''
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:* '''<span style="color:#c00;">Die Antragsfrist für Satzungs- und Programmänderungsanträge ist abgelaufen!</span>'''
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* '''Sonstige Anträge, Positionspapiere: <span style="color:#080;">14 Tage</span>''' ''(Anträge zur Ergänzung der vorläufigen TO § 15 Abs 2)''* '''Später eingereichte Anträge können nur behandelt werden, wenn die Mehrheit dem zustimmt.''' ''(Durchbrechung der Berufung wird ausnahmsweise zugelassen § 15 Abs 3 S 3; daher können auch eigtl. verfristete Anträge noch behandelt werden.)''
Anträge könnt ihr auch per E-Mail ([mailto:vorstand@piratenbrandenburg.de vorstand@piratenbrandenburg.de]) oder per Post (Piratenpartei Landesverband Brandenburg, Am Bürohochhaus 2-4, 14478 Potsdam) an den Vorstand schicken.