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Barnim-Uckermark/Beschluss

27 Bytes hinzugefügt, 18:19, 27. Dez. 2011
K
2011-001 Aufnahme eines Neumitglieds
'''Begründung:'''<br />
Um die Aufnahme der Neumitglieder zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§ 3 (2) der Bundessatzung).<br />
'''Beschlossen am:'''<br/>
'''Ergebnis:'''
1.374
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