8.113
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Änderungen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
:(1) <sup>1</sup>Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. <sup>2</sup>Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes im Sinne des § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.
== Abschnitt 3 - ''Satzung, Programm und AufspaltungAuflösung'' ==
==== § 13 ''Satzungs- und Programmänderung'' ====
:(1) <sup>1</sup>Diese Satzung kann, sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. <sup>2</sup>Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit.