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Kreisverband PM/Dokumente/Satzung des Kreisverbandes

Keine Änderung der Größe, 18:21, 29. Dez. 2011
§ 16 Inkrafttreten
== Abschnitt 4 - ''Schlussbestimmungen'' ==
==== § 16 14 Inkrafttreten ====
:(1) Diese Satzung tritt am 28.01.2012 in Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.
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