6.723
Bearbeitungen
Änderungen
→§ 16 Inkrafttreten
== Abschnitt 4 - ''Schlussbestimmungen'' ==
==== § 16 14 Inkrafttreten ====
:(1) Diese Satzung tritt am 28.01.2012 in Kraft.
:(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.