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{{AG_Technik TopNavigation}}
=Geschäftsordnung für die AG-Technik =
Beschlossen am [[AG_Technik/Treffen/2011-05-31|31.05.2011]], geändert am [[AG Technik/Treffen/2011-12-30|30.12.2011]]
__TOC__
==6. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Technik==
Mitglieder der AG Technik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der der AG Technik teilgenommenhaben, werden als '''inaktivesMitglied''' Mitglied geführt und deren Zugriffsrechte entzogen, da dies als Desinteresse gewertet wird.Die bestehenden Zugriffsrechte werden dem entsprechenden Mitglied entzogen, wenn sich die Mitglieder der AG Technik mehrheitlich dafür aussprechen. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Technik gestrichen.
== 7. Kommunikation innerhalb der AG Technik / Sitzungen==