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Diskussion:Potsdam

436 Bytes hinzugefügt, 23:21, 16. Sep. 2009
Diskussion zur Satzung des Kreisverbandes/Stadtverbandes Potsdam
* §3(3) Stellt der Kreisverband gesonderte Mitgliedsausweise an Stelle des LV aus?
* §6(3) Rechtschreibfehler: Kreisvorstand an Stelle von Sadtvorstand.--[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-
* §6(5) nach Satz 3 (Der Kreisvorstand tagt parteiöffentlich): Die Mitglieder des Kreisverbandes werden taggleich über die Vorstandstagung informiert. Begründung: Transparenz in der Partei erfordert zeitnahe Information aller KV-Mitglieder.
* §6(10) Der Kreisvorstand gilt als handlungsunfähig, '''wenn zwei''' Kreisvorstandsmitglieder zurückgetreten sind ... Begründung: bisherige Version '''mehr als zwei''' bedeutet drei von fünf Vorstandsmitglieder stehen nicht mehr zur Verfügung - da fehlen zu viele.--[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -genau, deshalb ist er ja dann auch ''handlungsunfähig''. Wenn zwei Mitglieder fehlen, sind noch drei da, das reicht für einen Kreisverband-
* §7(7) Hochsetzen der notwendigen stimmberechtigten Mitglieder eines Kreisparteitags '''von 10% auf 25%''' Begründung: Die Beschlüsse des KPT sollen eine ordentliche Basis haben.
* §7(11) Wann soll der Rechnungsprüfer bestimmt werden und wann soll die Prüfung erfolgen? Alles auf dem selben Parteitag?
* §7(13) ... Listen für die Kommunalwahlen ... Kreistagswahlen gibt es in Potsdam nicht :-)--[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -erledigt-
* §7(14) Muster für die '''Geschäftsordnung''' des KPT? Dauer der Geschäftsordnung (nur aktuelle Sitzung oder dauerhaft)?
* §9(1) Änderungen der Satzung mit 2/3-Mehrheit der '''abgegebenen gültigen''' Stimmen. Dabei werden '''Enthaltungen nicht gezählt'''.
Begründung: Satzungsänderungen sollen nicht grundsätzlich blockiert werden. Auch eine Satzung sollte sich entwickeln und angepasst werden können. Auch für die schriftliche Änderung sollte die 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (ohne Enthaltungen) gelten.
* §9(2) Änderung der Frist auf "mindestens eine Woche". Begründung: Bei fristgerechter Ankündigung des KPT (2 Wochen) können Satzungsänderungen nicht mehr fristgerecht eingereicht werden (Mindestfrist bereits verstrichen.)--[[Benutzer:Marek|Marek]] 23:21, 16. Sep. 2009 (CEST) -hast recht, das ist Blödsinn, auch geändert-
* §10(3) Was ist eine Kreisversammlung? Wird nur in diesem Abschnitt bei Finanzen erwähnt.
* §11(1) Hier fehlt die Quote der Urabstimmung um den Kreisverband aufzulösen. Meiner Meinung nach sollten auch hier 2/3 der abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) entscheiden. Sonst ist die Auflösung wegen mangelnder Rückmeldung u.U. gar nicht möglich.
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