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Kreisverband MOL/Beschluss/Archiv 2012

13 Bytes entfernt, 18:30, 28. Jan. 2012
2012-01 Einbeziehung von Mitgliedsbeiträgen
2. Der Vorstand überträgt die Aufgabe der Entgegennahme und Einziehung der Mitgliedsbeiträge, der Mitglieder des Kreisverbandes Märkisch-Oderland für das Jahr 2012 und für offene Beiträge aus vorhergehenden Zeiträumen, an den Landesvorstand, nachdem dieser dem zugestimmt hat. <br />
'''Begründung:'''Laut §5(4) soll der Mitgliedsbeitrag ab sofort bei der für das Mitglied zuständigen Gliederung entrichtet werden. Die zuständige Gliederung ist in diese Fall die niedrigste, also wir. Davor war der Landesverband die zuständige Stelle und die jetzige Regelung ist aus diversen Gründen unbrauchbar.  zwar ist nun der KV die einziehende Stelle, die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge (§6), wird jedoch weiterhin vom LV vorgenommen. Also müssten wir jeden eingenommen Mitgliedsbeitrag extra an Eik Wassberg überweisen damit er dann unseren Teil wieder zurücküberweisen. da wir über kein eigenes Konto verfügen, könnten wir derzeit eh' nichts einnehmen.<br />
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