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Landestreffen/2011-06-18

9 Bytes entfernt, 18:37, 4. Feb. 2012
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
:* Jens erzählt ein Beispiel aus seiner Region (50 Bürger können Anträge stellen an SVV/Gremien) - siehe §14 Brandenburgische Kommunalverfassung (Einwohnerantrag)
:* Sven: wichtig die Bürger in kommunale Entscheidungen mit einzubeziehen (???)
:*(kann man unreal denken?)
:* Diskussion über Möglichkeiten (real/gedacht) der Einbeziehung
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*Pad-Diskussion
::* -> real = was zB. Jens derzeit um sich herum bei der Bürgermeisterin hat ;) :*(verstehe nicht, was hat "Jens" um sich herum und was hat das mit der Bürgermeisterin zu tun?) ::* - derzeit besteht zB. die Möglichkeit für die Bürger dort ab 50 Personen einen Antrag zu stellen, oder zB. dass bei bestimmten Anliegen, wo Bürger betroffen sind, diese auch explizit einbezogen werden :* (ja kann man, siehe kommunalverfassung) ::*, ja man kann, aber es wird nur schleppend/bzw gar nicht gemacht .. oder wo wird das gemacht bereit s? :* (das liegt letztlich an den Bürgern ob ihnen solche Regelungen bekannt sind und wer solche Instrumente schlicht wahrnimmt) ::* wieviele Bürger Brandenburgs kennen die Kommunalverfassung - richtig
[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47187.de BbgKVerf]?
::* - das liegt also allein an den Bürgern, und wenn sie davon nix wissen, sollen sie das nicht auch erhalten? ich verstehe diese Argumentation nicht
:* ich denke du mißverstehst. die Bürger wissen meist nichts von ihren Rechten und nehmen sie nicht wahr. und die Organisationen haben keinen Plan von Kampagnen
::* eben - also liegt es auch an uns, das was geht, aber was noch besser geht aufzuzeigen und kommunale umzusetzen/anzusetzen - kann man so sagen
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