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'''[[Vorstand/Protokolle/2011-03-18#2011-008:_Der_Vorstand_wollte_es_besser_machen|Offizielles Dokument - beschlossen am 18.03.2011]]'''
I. Alle Kostenerstattungen, die nach dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandesgeltend gemacht werden, sind nicht mehr erstattungsfähig.
J. Diese Reisekostenordnung tritt mit dem Ende der Amtszeit des auf dem 4. Landesparteitag (LPT 2011) vom 7.08.2010 gewählten Vorstandes außer Kraft.
'''ungültig seit dem LPT 2011.2 vom 20.08.2011'''
<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Reisekostenordnung]]