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Bearbeitungen
Änderungen
→2012-05 Aufnahme von Neumitgliedern
'''Begründung:'''<br />
Um die Aufnahme der Neumitglieder zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§ 3 (2) der Bundessatzung).<br />
'''Ergebnis:''' angenommen