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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

186 Bytes hinzugefügt, 11:44, 15. Apr. 2012
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(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
 
'''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft'''
 
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
 
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.
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