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(4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
'''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft'''
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.