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Kreisverband TF/Satzung KV-TF 1

8 Bytes hinzugefügt, 15:47, 15. Apr. 2012
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<font size=2> vom '''22.04.2012''' </font>
=='''§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet'''==
(1) Der Kreisverband Teltow-Fläming (Kreisverband) des Landesverband Brandenburg (Landesverband) der Piratenpartei Deutschland, ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene.
(5) Diese Satzung regelt die Besonderheiten im Kreisverband Teltow-Fläming. Ansonsten gelten sinngemäß die Satzung des Landesverbandes bzw. die Satzung des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung.
=='''§ 2 Mitgliedschaft'''==
(1) Mitglied des Kreisverbandes kann jede Person werden, die sich zu den Grundsätzen der Piratenpartei Deutschland bekennt und seinen Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming hat. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz im Landkreis Teltow-Fläming nach schriftlichem Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.
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