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Diese Geschäftsordnung wurde am 26.04.2012 auf der 1. Vorstandssitzung TF beschlossen.
*1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.