4.328
Bearbeitungen
Änderungen
→2012-08 Aufnahme von Neumitgliedern
'''Begründung:'''<br />
Um die Aufnahme der Neumitglieder zu legitimieren, muss der Vorstand der zuständigen Gliederung der Aufnahme zustimmen (§ 3 (2) der Bundessatzung).<br />
'''Ergebnis:'''angenommen