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:*[[Benutzer:CK | ChristianK]] In Brandenburg hat der Landtag am 18. Mai 2011 eine gesetzliche Regelung verabschiedet (GVBl I 2011 Nr. 10 v. 10.6.2011, S. 1 f.). Das Gesetz, das eine namentliche Kennzeichnung vorsieht, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_10_2011.pdf
::* Richtig - der Antrag will aber keine namentliche Kennzeichnung wie es das Gesetz vorsieht, sondern eine eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt. Siehe auch: http://www.piratenbrandenburg.de/2011/05/brandenburger-landtag-schiest-ubers-ziel-hinaus/ --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 07:03, 5. Mai 2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
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