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1.3. Die Aufgaben der Kommunen im Staatssystem
# Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach oder ohne Weisung (z.B. Schulverwaltung, Bauleitplanung, Abfallbeseitigung, Wohngeld, Kindergarten)
# freiwillige Aufgaben (z.B. Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Vereinsförderung, Städtepartnerschaften)
# Auftragsaufgaben (z.B. Umsetzung von Gesetzen aus der Bundes- und Landesebene).  Staat behält sich aber das Recht der rechtsaufsichtlichen Kontrolle vor. Kreisangehörige Gemeinden stehen unter Rechtsaufsicht der Landkreise. Landkreise und kreisfreie Städte unter Rechtsaufsicht des Bundeslandes. Daneben gibt es auch reine Fachaufsichten (z.B. durch die Landesjugendämter).
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