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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = Ralf
| Titel = Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Brandenburger Wählerinnen und Wähler !
| Kurzbeschreibung = Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein.
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein. Bisher gibt es in der Kommunalverfassung die Einheitsgemeinde mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister und daneben das Amtsmodell mit einem Amtsdirektor den die Bürger nicht direkt wählen können (siehe Kommunalverfassung Brandenburg). Wir fordern die Einführung der Einheitskommune mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister im gesamten Land Brandenburg !
Text des Antrages
zweite Zeile etc.
| Begründung = Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche wahlrechtliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landesgesetzgeber bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht =
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...
| Antragsteller = Ralf
| Titel = Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Brandenburger Wählerinnen und Wähler !
| Kurzbeschreibung = Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein.
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext = Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Die PIRATEN Brandenburg setzen sich für eine Gleichstellung der demokratischen Bürgerrechte bei der Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein. Bisher gibt es in der Kommunalverfassung die Einheitsgemeinde mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister und daneben das Amtsmodell mit einem Amtsdirektor den die Bürger nicht direkt wählen können (siehe Kommunalverfassung Brandenburg). Wir fordern die Einführung der Einheitskommune mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister im gesamten Land Brandenburg !
Text des Antrages
zweite Zeile etc.
| Begründung = Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche wahlrechtliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landesgesetzgeber bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht =
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
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# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...