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| Begründung = Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche wahlrechtliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landesgesetzgeber bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung darf den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen
Begründung des AntragesLinks als Info:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47145.de
(Kommunalverfassung Brandenburg)
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