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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:David|David]]
| Titel = Verbandsklagerecht im Tierschutz
| Kurzbeschreibung = Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
Die Piraten Brandenburg fordern für das Land Brandenburg die Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz. Damit soll anerkannten Tierschutzorganisationen ermöglicht werden, Behördenentscheidungen nach dem Tierschutzrecht gerichtlich prüfen zu lassen.
| Begründung =
Das Tierschutzgesetz in Deutschland hat ein Durchsetzungsproblem. Tiere können offensichtlich nicht selbst klagen oder sich vor Gericht vertreten. Verschiedene Behörden überwachen und kontrollieren statt dessen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und ordnen bei Bedarf Maßnahmen gegen Tiernutzer an. Der Tiernutzer kann gegen solche Anordnungen Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen und sogar vor ordentlichen Gerichten auf Schadenersatz klagen.
Gleiches gilt für Genehmigungsverfahren: Verweigert eine Behörde einem Unternehmer eine Genehmigung aus Tierschutzgründen, so kann dieser Rechtsmittel einlegen.
Für die Behörden ist es somit einfacher und risikoloser untätig zu bleiben. Wenn sie im Sinne des Tierschutzes handeln, riskieren sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren. Tierschutzorganisationen haben aktuell keine Möglichkeit, Behörden gerichtlich zum Handeln zu zwingen. Maximal möglich ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die Behörden sind zudem häufig personell unterbesetzt oder stehen unter Druck, wirtschaftsfreundliche Entscheidungen zu treffen.
Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, dass anerkannte Tierschutzorganisationen die Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies würde eine Art der "Waffengleichheit" vor Gericht herstellen.
Anzustreben wäre eine solche Lösung auf Bundesebene. Vorstöße in diese Richtung sind jedoch bereits mehrfach gescheitert, vor allem an Union und FDP. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Aktuell hat nur Bremen eine eigene Regelung. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage erwogen.
Siehe auch:
* [http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutzinfos/analysen/verbandsklagerecht-fuer-tierschutzorganisationen]
* [http://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage]
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 13.05.2012
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...
| Antragsteller = [[Benutzer:David|David]]
| Titel = Verbandsklagerecht im Tierschutz
| Kurzbeschreibung = Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
Die Piraten Brandenburg fordern für das Land Brandenburg die Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz. Damit soll anerkannten Tierschutzorganisationen ermöglicht werden, Behördenentscheidungen nach dem Tierschutzrecht gerichtlich prüfen zu lassen.
| Begründung =
Das Tierschutzgesetz in Deutschland hat ein Durchsetzungsproblem. Tiere können offensichtlich nicht selbst klagen oder sich vor Gericht vertreten. Verschiedene Behörden überwachen und kontrollieren statt dessen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und ordnen bei Bedarf Maßnahmen gegen Tiernutzer an. Der Tiernutzer kann gegen solche Anordnungen Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen und sogar vor ordentlichen Gerichten auf Schadenersatz klagen.
Gleiches gilt für Genehmigungsverfahren: Verweigert eine Behörde einem Unternehmer eine Genehmigung aus Tierschutzgründen, so kann dieser Rechtsmittel einlegen.
Für die Behörden ist es somit einfacher und risikoloser untätig zu bleiben. Wenn sie im Sinne des Tierschutzes handeln, riskieren sie langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren. Tierschutzorganisationen haben aktuell keine Möglichkeit, Behörden gerichtlich zum Handeln zu zwingen. Maximal möglich ist eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die Behörden sind zudem häufig personell unterbesetzt oder stehen unter Druck, wirtschaftsfreundliche Entscheidungen zu treffen.
Aus diesen Gründen ist es dringend erforderlich, dass anerkannte Tierschutzorganisationen die Möglichkeit bekommen, die Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies würde eine Art der "Waffengleichheit" vor Gericht herstellen.
Anzustreben wäre eine solche Lösung auf Bundesebene. Vorstöße in diese Richtung sind jedoch bereits mehrfach gescheitert, vor allem an Union und FDP. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, eigene Regelungen zu treffen. Aktuell hat nur Bremen eine eigene Regelung. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, dem Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage erwogen.
Siehe auch:
* [http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutzinfos/analysen/verbandsklagerecht-fuer-tierschutzorganisationen]
* [http://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage]
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 13.05.2012
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
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# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...