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Bearbeitungen
Änderungen
→Argument 2
Agnito
==== Argument 2 Änderungen sollen möglich sein ====Ich finde es zum Beispiel ganz positiv, dass im Jahr 2000 der Satz "Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden." in §12a Art. 12a Abs. 4 ergänzt wurde. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn weitere Änderungen am §12 Art. 12a durchgeführt werden. Lasst uns bitte undogmatische Politik machen... [http://www.verfassungen.de/de/gg-index.htm Hier] kann man sich die bisherigen Grundgesetzänderungen anschauen, darunter sind, wie im aufgeführten Beispiel, auch Änderungen in den ersten 19 Paragraphen. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 18:28, 14. Mai 2012 (CEST): Hab bemerkt, dass das Argument für Art 12a ins Leere läuft, da dieser Artikel erst am 24.06.1968 ergänzt wurde.: Anderes Beispiel: In Artikel 3 wurden am 27.10.1994 die Sätze "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." und "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." ergänzt. Da wird wohl etwas dagegen sprechen?: Ich verstehe natürlich, dass du keine weiteren Grundgesetzeinschränkungen haben willst, es gibt aber durchaus auch Verbesserungen am Grundgesetz und es kann auch in Zukunft solche geben! Beispielsweise in Art. 6 Abs. 1, wo derzeit "Ehe und Familie" besonderen Schutz genießen. Warum sollte man das jedoch nicht auch auf alternative Lebensgemeinschaften ausweiten? Einen Schritt in die Richtung, in welches unser Grundsatzprogramm geht. Zumal die Ehe mit ihrem religiös gewachsenen Ursprung auch an Bedeutung verliert. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 09:53, 15. Mai 2012 (CEST)