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Änderungen sollen möglich sein
: Hab bemerkt, dass das Argument für Art 12a ins Leere läuft, da dieser Artikel erst am 24.06.1968 ergänzt wurde.
: Anderes Beispiel: In Artikel 3 wurden am 27.10.1994 die Sätze "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." und "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." ergänzt. Da wird wohl kaum etwas dagegen sprechen?
: Ich verstehe natürlich, dass du keine weiteren Grundgesetzeinschränkungen haben willst. Es gibt aber durchaus auch Verbesserungen am Grundgesetz und es kann auch in Zukunft solche geben! Beispielsweise in Art. 6 Abs. 1, wo derzeit "Ehe und Familie" besonderen Schutz genießen. Warum sollte man das jedoch nicht auch auf alternative Lebensgemeinschaften ausweiten? Einen Schritt in die Richtung, in welches unser Grundsatzprogramm geht. Zumal die Ehe mit ihrem in Deutschland religiös-kulturell gewachsenen Ursprung gewachsene Ehe auch an Bedeutung verliert. --[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 09:53, 15. Mai 2012 (CEST)
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