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Begriffsklärung
CCS (engl. Carbon (Dioxide) Capture and Storage, deut. Kohlenstoff(dioxid)-Abscheidung und Speicherung) bezeichnet die Abscheidung von Kohlenstoffdioxid (CO2) insbesondere aus industriellen Prozessen (z.B. Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen) mit dem Ziel der anschließenden Endlagerung, vorrangig in unterirdischen und unterseeischen Speicherstätten. Durch die Endlagerung soll verhindert werden, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt, wo es als Treibhausgas wirken könnte. Eine Abscheidung von CO2 zur weiteren Nutzung, z.B. für chemische Synthesen, darf nicht als Teil des CCS-Verfahrens verstanden werden. Mit dieser Initiative diesem Antrag wird nicht das gesamte Technologiefeld abgelehnt werden. Eine Speicherung von CO2 in Form von Biomasse wird nicht abgelehnt.
| Begründung = Es gibt zahlreiche Gefahren, Probleme und Alternativen bezüglich dieser Technologie.
Alternativen:
Durch den Verzicht auf CCS würden viele staatliche Gelder eingespart werden, welche unter Anderem anderem zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zur Erforschung der Energiespeicherung, zur Aufforstung zerstörter Wälder, sowie zur Effizienzsteigerung bestehender Energiequellen eingesetzt werden sollten.
Außerdem kann CO2 als Energiespeicher verwendet werden. Man kann es in Methan umwandeln und dieses dann dem Gasnetz zuführen oder in Gaskraftwerken verbrennen, das CO2 wieder abscheiden und erneut in Methan umwandeln. Dies wäre sinnvoll, wenn regenerative Energieproduktion mehr Strom erzeugt als zu dem Zeitpunkt genutzt wird. Strom würde dann in chemische Bindungsenergie umgewandelt, als solche gespeichert und bei erhöhtem Energiebedarf wieder freigesetzt. Da abgeschiedenes CO2 in einem Kreislaufsystem als Energiespeicher sinnvoll verwendet werden kann, ist es auch im Hinblick auf die genannten Risiken unnötig, es endzulagern.