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Änderungen

Antragsfabrik/Vertrauensbeauftragter

1.731 Bytes hinzugefügt, 10:49, 18. Mai 2012
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| Antragstext =
Text Beantragte Änderungen Der Landesparteitag möge beschließen, dass die Satzung des Landesverbandes wie folgt geändert wird: > Abschnitt 4 wird durch einen neuen § 31 ergänzt. > In Abschnitt 5 wird die Nummerierung der bisherigen Paragraphen wie folgt verändert. § 31 wird nunmehr zu § 32, der bisherige § 32 zu § 33. Der neue § 31 lautet wie folgt:  (1) 1Der Landesparteitag wählt einen Vertrauensbeauftragten sowie einen Stellvertreter. 2Der stellvertretende Vertrauensbeauftragte kommt zum Einsatz, wenn der Vertrauensbeauftragte verhindert ist.   (2) 1Jeder Pirat des AntragesLandesverbandes Brandenburg hat das Recht, sich an die Vertrauensbeauftragten zu wenden. 2Hierzu kann er eine Person seines Vertrauens hinzuziehen.   (3) Der Vertrauensbeauftragte befasst sich mit der Prävention und einvernehmlichen Lösung von Konflikten.   (4) Der Vertrauensbeauftragte unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den Beteiligten hiervon nicht entbunden wird. zweite Zeile etc (5) 1Der Vertrauensbeauftragte strebt - mit Einverständnis der Beteiligten - eine einvernehmliche Konfliktlösung an
| Begründung =
Begründung Dort wo Menschen miteinander kommunizieren, kommt es zwangsläufig auch immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Auseinandersetzungen sind nicht per se schlecht. Sie können auch Anlass zum Überdenken eigener Positionen sein. Die Auseinandersetzungen müssen jedoch sachlich und fair ausgetragen werden. Einen Beitrag zum sachlichen und konstruktiven Umgang miteinander sowie zur Lösung von Konflikten kann durch einen Vertrauensbeauftragten geleistet werden. Der vorliegende Antrag versteht sich als Konkurrenzantrag zu SÄA 001. Er berücksichtigt im Vorfeld eingebrachte Anregungen, u.a. auf Erweiterung des AntragesAufgabenkreises (Prävention, Konflikte) sowie die Benennung des Beauftragten.zweite Zeile etc.
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2012.1
9.070
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