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Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht

48 Bytes hinzugefügt, 08:39, 19. Mai 2012
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| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = SA003 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht
| Kurzbeschreibung = Verteilungsregelung aller Der Landesparteitag soll beschließen, dass in der Landessatzung die Aufteilung des Mitgliedsbeitrages zwischen den Gliederungen des Landesverbandes zustehender Mitgliedsbeitragsanteileneu geregelt wird.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = § 29 (5)
4.328
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