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Antragsfabrik/Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen

752 Bytes hinzugefügt, 07:30, 4. Jun. 2012
K
Änderungen sollen möglich sein
:::* ich verweise mal auf die sehr gute Übersicht sämtlicher Änderungen im Vergleich zum Ursprung und der vorhergehenden Fassungen unter [http://lexetius.com/GG/Inhalt]. Der Antrag bezieht sich darauf, dass wir hinter dem Grundgesetz in seiner eigentlichen Intention (1949) stehen. Wir lehnen Änderungen an 1-19 ab. Siehe beigefügtem Link sind Änderungen entweder kosmetischer Natur, die aus dem Wesensgehalt des Textes in der ursprünglichen Fassung ohne Probleme ableitbar sind (Gleichstellung/Gleichberechtigung) oder aber sie sind Aufweichungen. Als Stichwort werfe ich ich Art. 16 / 16a der in der aktuellen Fassung das Asylrecht für politisch Verfolgte aufweicht. Zudem bedarf es mMn keine Konkretisierungen von Dingen (wie die der Gleichstellung zB.) wenn bereits steht, dass alle gleich behandelt werden müssen. Im Bereich des Dienstes an der Waffe sieht man ebenfalls, welche Einschränkungen gelten und gemacht wurden, wenngleich ein "für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht" ausgereicht hätte per Gesetz zu regeln. Ebenso bedarf es keiner Konkretisierung, wenn bereits seit 1949 in Art.3 steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Mann und Frau gleichberechtigt. Der Zusatz in Art. 3 ist unnötig, da er bereits durch Art. 1 (3) Rechnung tragen muss. Genau aus dem Grund ist ein "Herumdoktorn" am GG - speziell Art. 1-19 (Ewigkeitsklausel? (1-20)) unnötig - erst recht, mit den Ergänzungen, die dort betrieben worden sind. Ergänzungen, die entweder unnötig sind oder aber Ergänzungen, die Grundrechte (Asylrecht) aufweichen. Abgeleitete Grundrechte (durch Rechtssprechung) sind von diesem Antrag doch unberührt und es wird keinerlei Unterscheidung der Güte gemacht. An der Ewigkeitsklausel wollt ihr doch nicht rumdoktorn? Welche konkrete Änderung hat etwas "neues" bewirkt ,was nicht bereits Bestandteil des GG war? Und welche Änderungen haben Aufweichungen bewirkt? Welche Punkte würden nicht durch das GG abgedeckt sein? --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 12:09, 1. Jun. 2012 (CEST)
::::* Der Antrag fordert aber nicht bloß eine Einschränkung auf die Art. 1 - 19 GG. Er bezieht sich "insbesondere" auf diese, aber eben nicht ausschließlich. Das kann nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, sonst hätten wir nen ganzen Schub lustiger Effekt (NATO Autritt, Entwaffnung der Bundeswehr, Wahlalter, ganz zu schweigen vom Gesetzgebungskompetenzchaos). Ansonsten bleibt das Problem, dass es wünschenswert wäre durch richterliche Rechtsfortbildung entstandene Grundrechte in die Verfassung aufzunehmen um sie dort demokratischer Legitimation zu unterlegen, eine Abänderung wäre dann nämlich nicht durch "einfachen Richterspruch" des Verfassungsgerichtes möglich. Nur weil, da gebe ich Dir ja Recht, in der Vergangenheit die Änderungen meist negativer Natur waren, heißt das ja nicht dass das so bleiben soll. Ein "einfrieren" des Grundrechtskataloges halte ich daher nicht für zielführend. [[Benutzer:Weezerle|Weezerle]] 07:27, 4. Jun. 2012 (CEST)
:::::* Wo liest du das heraus? Piraten stehen hinter dem Ursprung/der Idee des GG - Änderungen an 1-19 werden insbesondere abgelehnt. Der einzige Passus, auf den sich "Änderungen" bezieht, ist 1-19 .. "Insbesondere" steht laut Duden/Synonym für "vor allem" bzw. "speziell" - die Einschnitte in der Vergangenheit beziehen sich ebenso auf die Artikel 1-19. Ansonsten verweise ich auf das Wahlprogramm der Piratenpartei 2009 zur Bundestagswahl hin -> [http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009/Wahlprogramm#Das_Grundgesetz_bewahren.2C_B.C3.BCrgerrechte_verteidigen] - analog gibt es Wahlprogramme von LVs, die diesen Passus mit übernommen haben - aus den Grundsätzen der Piraten heraus. [[Benutzer:FireFox|FireFox]] 08:30, 4. Jun. 2012 (CEST)
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