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→1. VorsitzenderE
Gemäß Satzung § 11 des Regionalverbandes Südbrandenburg besteht der Regionalvorstand aus einem/r 1. Vorsitzenden, einem/r 2. Vorsitzenden, dem/r KassenwartIn sowie einer nichtnegativen geraden Anzahl BeisitzerInnen.
==== 1. VorsitzenderE VorsitzendeR ====
# Vorschlag