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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[http://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blitzbirne|Henry Gießwein]]
| Titel = Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
| Kurzbeschreibung = Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Verheiratete Väter bekommen automatisch das Sorgerecht ab der Geburt des Kindes, dies ist bei nichtverheirateten Vätern nicht der Fall. Der Unterschied, welcher gemacht wird ist weder Zeitgemäß, noch Rechtskonform.
Beim Landesparteitag 2012.1 in Thüringen wurde bereits das Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt als Positionspapier (SAbeschlossen.Sorgerecht[http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Landesparteitag_2012.1) beschlossen. /Antragsfabrik/Gemeinsames_Sorgerecht Antrag]
Ziel der AG-Familie ist es, Positionspapiere in den Landesverbänden beschließen zu lassen, so dass die Forderung des gemeinsamen Sorgerechtes ab Geburt bei einem der nächsten BPT in das Familienprogramm der Piratenpartei aufgenommen werden kann. Hierzu ist es jedoch hilfreich, wenn die Landesverbände ihre Position dazu im Vorfeld beschlossen haben.
weitere Informationen findet ihr auch im Bundes-Wiki unter Quellen AG Familie[[http://piratenpad.de/sorgerecht http://piratenpad.de/sorgerecht]] [[http://wiki.piratenpartei.de/AG_Familie http://wiki.piratenpartei.de/AG_Familie]]
Gemäß der gesetzlichen Regelung in §1626a BGB kann ein Vater das gemeinsame Sorgerecht
nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Es gibt derzeit