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* Die ZUSÄTZLICHE Untersuchung findet nicht im Rahmen der sinnvollen U-Untersuchungen statt, welche vom "Gemeinsamen Bundesausschuss" organisiert sind.
* Ich weiß leider nicht von wann das Gesetz ist, ich kann mir vorstellen, dass es VOR den U-Untersuchungen sinn gemacht hat, nun sind ist diese zusätzliche Untersuchung doppelte Arbeit und nicht nachvollziehbar für behandelnde Ärzte, da sie nicht wie alles andere im U-Heft dokumentiert werden.
* Anmerkung, grade entdeckt, aktuelle Fassung ist vom 23.04.2008