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Da der mit den Gebäuden erwirtschaftete Strom noch nicht den kompletten Bedarf deckt, erzeugen zusätzlich Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks sowie Geothermie- und Wasserkraftanlagen Strom.
Das Gesetz zur Sicherstellung der Versorgung mit nachhaltig gewonnener Elektrizität (SiVNEG) hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst und garantiert Kleineinspeisern mit einem Jahres-Überschußstrom von bis zu 15000 ''kWh '' die Vorrangeinspeisung zu einem Festpreis von 0,15 ''€/kWh''. ''(Anmerkung: Geldgrößen orientieren sich am Jahr 2012 und enthalten keine Umsatzsteuern; die Entwicklung der Steuern, der Inflation und der Bestand der Euro-Währung überhaupt ist derzeit nicht absehbar.)'' Die gleiche Vorrangeinspeisung wird genossenschaftlich organisierten Stromerzeugern gewährt, sofern auf das einzelne Mitglied der Genossenschaft nicht mehr als die dreifache durchschnittliche Stromerzeugung im Regulierungsgebiet entfällt. Hierdurch wird die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten erreicht. Der Strom aus von klassischen Kapitalunternehmen betriebenen Anlagen wird zu Marktpreisen vergütet.
Mit dieser Versorgungsregelung ist es gelungen, an 70% der gehandelten, also nicht selbstverbrauchten, elektrischen Energie 50% der Bürger finanziell zu beteiligen, wodurch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht wurde.
Der Abbau fossiler Energieträger ist ebenso wie die Kernenergie vollständig beendet worden. Die Energiekonzerne haben ihren Geschäftsbereich auf die Erzeugung nachhaltigen Stroms vor allem durch große Freiflächen-Fotovoltaikanlagen und Windparks, aber auch mit Wasserkraft- und Geothermieanlagen sowie auf die effiziente Speicherung von Strom verlagert. In diesen Bereichen konkurrieren sie mit der regulierten Stromversorgung und ergänzen sie sie. Photovoltaik- und Windenergieerzeugungsanlagen im Industriemaßstab werden vor allem auf (ehemals militärischen) Konversionsflächen und auf Braunkohlefolgeflächen betrieben. Sie sind jedoch zeitlich auf 30 Jahre befristet und sind an die Meliorisation des Bodens gebunden. Zur Energiespeicherung betreiben die Energiekonzerne zudem die alten Erdgasspeicher sowie Druckluft- und Lageenergiespeicher. Ringwallspeicher in den gefluteten Tagebauabbaulöchern haben sich aufgrund von Bürgerprotesten und weggefallener Subventionierung bis auf einen Prototypen im Cottbuser Ostsee nicht durchgesetzt.
Diese Versorgungsstruktur hat dazu geführt, daß die Verbraucherpreise für Strom sich nach dem starken Anstieg aufgrund der Verknappung des Erdöls und der Verteuerung des Erdgases im Wesentlichen an den Kosten der Speicherung orientieren und sich auf etwa ''0,45 €/kWh '' eingependelt haben. Dieser stabile Energiepreis bei gleichzeitig weitgehender Selbstversorgung trägt wesentlich zur Befriedung der Gesellschaft bei.
Das staatlich regulierte Übertragungs- und Verteilstromnetz ist gegenüber der Zeit der zentralisierten, fossilen Stromerzeugung deutlich ausgebaut worden, um die lokalen Verbrauchs- und Erzeugungsunterschiede auszugleichen. Jedoch ist der Ausbau im Höchst- und Hochspannungsbereich deutlich unter den Erwartungen geblieben, insbesondere nachdem die Methanisierung im großen Maßstab marktreif wurde und die vorhandenen Erdgasnetze eine effizientere Möglichkeit des Energietransportes boten.
Es läßt sich feststellen, daß die beschriebene nachhaltige Stromversorgungsstruktur im Jahr 2032 die herkömmliche, auf der Verbrennung fossiler Rohstoffe und der Nutzung nicht beherrschbarer Kernspaltungsprozesse beruhende schneller abgelöst hat als bei der von der Merkel-Regierung eingeleiteten Energiewende erwartet. Beigetragen haben hierzu vor allem der Erdöl-Verknappungsschock und eine dadurch ausgelöste breite gesellschaftliche Konsensfindung über die Energieziele, die jetzt weitestgehend umgesetzt sind. Die noch vorhandenen Interessenskonflikte vor allem zwischen der Masse der Kleinenergieerzeuger und den Kapitalinteressen der alten und neuen Energiekonzerne haben stark an Bedeutung verloren, da beide Bereiche ihre stabilisierende Bedeutung im Energiemarkt gefunden haben.