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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zeitgemäße Landessatzung

698 Bytes hinzugefügt, 15:53, 10. Jul. 2012
Diskussion
Hallo Andreas,
die Ausgestaltung als nicht dynamische Verweisung ist so gewollt. Das ist der Clou an dieser Formulierung. Mit den dynamischen Verweisungen auf SGO und FO sind wir schon zur Genüge beladen. Es soll gerade nicht ersatzweise auf jeden Unfug verwiesen werden, der es womöglich in die Bundessatzung schafft. Signifikante Regelungslücken sind nicht ersichtlich.--[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 14:15, 10. Jul. 2012 (CEST)
Antwort [[Benutzer:andreas390|andreas390]]: Wer bist du denn eigentlich ?
 
Erkläre doch alsdann bitte mal, welcher "Unfung alles" es denn so deiner Auffassung nach bislang in die Bundessatzung geschafft hat ? Immerhin bedarf es für eine Satzungsänderung doch auf einem Bundesparteitag (BPT) der nicht unerheblichen Überwindung einer 2/3 - Hürde.
 
§ 12 I der Bundessatzung lautet:
 
(1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
 
- und der Clou daran ist, dass dies dann sogar dem Willen des PIRATEN entspricht.
 
Letztlich, wann fangen für Dich denn "signifikante" Regelungslücken an ?
==== Argument 1 ====
9.292
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