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:Jedenfalls bleibt es dabei, dass es besser ist, zu wissen, auf welche Fassung man "verlinkt" - soweit es möglich ist (siehe FO und SGO). Dies entsprach übrigens auch dem ausdrücklichen Willen von mehr als 2/3 der Piraten Brandenburg auf dem LPT 2011.1. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Lars]]
Antwort [[Benutzer:andreas390|andreas390]]:
danke Lars für deinen Hinweis, es handelt sich in der Tat um einen Schreibfehler :)
Ich habe mir die Ausführungen "LPT 2011.1" angesehen, kannte ich bislang nicht. Bin ja auch noch fast neu und muss noch vieles lernen ;-) Aus meiner Sicht ist die Angst vor einer Fremdbestimmung durch "Bestimmungen der Bundesebene" etwas übertrieben. Es geht schließlich um Regelungslücken, also etwas wo kein Regelegungsbedarf für die Landessatzung bislang gesehen wurde bzw. um Unklarheiten/Widersprüche in Regelungen wo dann die Bundessatzung herangezogen wird. Das Problem hierbei ist, dass durch "den Clou (s.o)" Änderungen der Bundessatzung, welche durchaus sinnvoll sind dann vielleicht doch nicht in die Landessatzung mit einfließen. So, lange Rede kurzer Sinn, ich werde es überdenken, ob ich den Antrag auch tatsächlich einreiche. Gegenwärtig ist es lediglich ein Entwurf.
==== Argument 1 ====