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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Liberalisierung des Bestattungsgesetzes

2.821 Bytes hinzugefügt, 12:13, 13. Jul. 2012
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antragsfabrikat | Antragsteller = Thomas Langen | Titel = Liberalisierung des Bestattungsgesetzes | Kurzbeschreibung = Freigabe der Urne an A…“
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = Thomas Langen
| Titel = Liberalisierung des Bestattungsgesetzes
| Kurzbeschreibung = Freigabe der Urne an Angehörige bei Feuerbestattungen, Aufhebung des Friedhofszwanges für Erdbestattungen
| Programm = Wahlprogramm
| Schlagworte Pro = emotionale Nähe, individuelle Freiheit, Ortsverbundenheit, Distanz zur Kirche
| Schlagworte Contra = Friedhofskosten, Gemeinschaftsbildung durch allgemeinen Trauerort
| Antragstext =
Die Piratenpartei Brandenburg möge an angemessener Stelle in ihr Wahlprogramm folgenden Antrag einfügen:

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine Liberalisierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes ein. Bei einer Feuerbestattung ist den Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen auf Wunsch auszuhändigen. Die Erdbestattung ist auf Wunsch der Angehörigen auch an Orten außerhalb von Friedhöfen möglich, bei denen die Totenruhe und die hygienischen Bedingungen so gewährleistet sind, dass sie denen auf einem Friedhof entsprechen.
| Begründung =
Die Bestattung ist derzeit als Erdbestattung nur auf Friedhöfen oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche oder von einem Schiff aus auf Hoher See gestattet (BbgBestG §§ 21(1), 25(1), (2)). Demgegenüber wünschen viele Menschen bereits zu Lebzeiten, oder deren Angehörige nach dem Todesfall, dass die Leiche an einem Ort bestattet werden möge, die der Persönlichkeit des Verstorbenen eher entspricht, oder dass die Asche des Verstorbenen bei nahen Angehörigen verbleiben oder an den Verstorbenen bedeutsamen Orten verstreut werden möge.

Es entspricht piratischer Grundauffassung von Freiheit, dass diesen Wünschen entsprochen wird, solange keine allgemeinen gesellschaftlichen, insbesondere hygienische, Belange dagegen sprechen. Der herkömmliche Friedhofszwang ist rein traditionell begründet und entspricht nicht mehr durchgehend den allgemeinen Wertevorstellungen. Mit der Aufhebung des Friedhofszwanges verlieren die Friedhöfe an Bedeutung, was deren Unterhalt für die Friedhofsnutzer verteuern wird. Dies ist jedoch kein hinreichender Grund, die Nutzung von vorgegebenen Begräbnisorten zu erzwingen.

| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2012.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.2
| Nummer =
| Eingereicht = 13.07.2012
}}

__NOTOC__ __TOC__

=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
...
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