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Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar.
Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes "Versorgungsfeld" der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre "Erfahrung" in Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich war).
Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten da der Amtsausschuß wegfällt.
Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: