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Wir wollen die direkte Demokratie stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Im Amtsmodell wird der Amtsdirektor bisher nicht von den Bürgern gewählt. In der amtsfreien Gemeinde schon. Die amtsfreie Gemeinde ist inzwischen auch im ländlichen Raum anzutreffen. Doch daneben gibt es immer noch das Amtsmodell. Dieser Unterschied macht keinen Sinn. Es gibt inzwischen viele Ämter und amtsfreie Gemeinden die sind von Einwohnerzahl und ländlichen Strukturen nicht mehr zu unterscheiden. Die amtsfreie Gemeinde ist in der Kommunalverfassung verankert.
Die Amtsstrukturen mit einem Amtsdirektor als Verwaltungschef, ehrenamtlichen Bürgermeistern mit wenig Kompetenzen, einem oft intransparenten Amtsausschuß der den Amtsdirektor allein bestimmt, verschiedenen Gemeindevertretern Gemeindevertretungen oft sehr kleiner Kommunen sind für die Bürger nicht zeitgemäß. Hier sind die Zuständigkeiten nicht sehr transparent für die Bürger geregelt. Ferner ist das Amt kostenmäßig aufwendiger zu verwalten als die amtsfreie Gemeinde. In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden. Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der zugleich Verwaltungchef ist, sowie der Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung. Eine Vorraussetzung dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner.
Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar.