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Antragsfabrik/LPT 2012.2/Zeitgemäße Landessatzung

778 Bytes hinzugefügt, 18:54, 13. Jul. 2012
Diskussion
Ich habe mir die Ausführungen "LPT 2011.1" angesehen, kannte ich bislang nicht. Bin ja auch noch fast neu und muss noch vieles lernen ;-) Aus meiner Sicht ist die Angst vor einer Fremdbestimmung durch "Bestimmungen der Bundesebene" etwas übertrieben. Es geht schließlich um Regelungslücken, also etwas wo kein Regelegungsbedarf für die Landessatzung bislang gesehen wurde bzw. um Unklarheiten/Widersprüche in Regelungen wo dann die Bundessatzung herangezogen wird. Das Problem hierbei ist, dass durch "den Clou (s.o)" Änderungen der Bundessatzung, welche durchaus sinnvoll sind dann vielleicht doch nicht in die Landessatzung mit einfließen. So, lange Rede kurzer Sinn, ich werde es überdenken, ob ich den Antrag auch tatsächlich einreiche. Gegenwärtig ist es lediglich ein Entwurf.
:Ich denke, wir sollten nicht blind auf künftige Änderungen verweisen. Man könnte sich die Zeit nehmen, bisherige Änderungen abklopfen und dann evtl. auf eine neuere Fassung (ersatzweise) verweisen. Aber neben dem Aufwand ergeben sich manche Folgen leider oft erst auf den zweiten Blick. --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Lars]]
 
Antwort [[Benutzer:andreas390|andreas390]]:
 
> offen gesagt, wenn ich "man könnte" ... höre, reagiere ich regelmäßig ein wenig gereizt und frage: "wer ?, wann / bis wann ? und ggf. wo ?
> auf eine "neuere" Satzung zu verweisen, ist allenfalls dann zielführend, wenn es die Neueste ist. Andernfalls ändert sich dem Grunde nach nichts. Ist wohl eher eine prinzipielle Frage ob und inwieweit man die Entscheidungen der Versammlung auf Bundesebene abzeptiert auch wenn man sie vlt. nicht teilt oder sogar als unsinnig ansieht.
 
> deiner Aussage, dass "sich manche Folgen leider oft erst auf den zweiten Blick ergeben", stimme ich uneingeschränkt zu. Liegt wohl an der eigenen Unzulänglichkeit oder aber vlt. auch ... Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei ;-)
==== Argument 1 ====
9.017
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