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keine Bearbeitungszusammenfassung
(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und
das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
===Versammlungsämter===-----
Versammlungsleiter
im Verfahren gemäß §4.3.2 durchsetzt.
===Anträge===------
allgemeine Anträge an die Versammlung