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Parteitag/2009.2/Geschäftsordnung

26 Bytes hinzugefügt, 10:50, 4. Okt. 2009
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(1) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und
das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
 ===Versammlungsämter===-----
Versammlungsleiter
im Verfahren gemäß §4.3.2 durchsetzt.
===Anträge===------
allgemeine Anträge an die Versammlung
1.207
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