Edmund Müller
gar nicht. Der Antrag gilt als eingereicht. Du kannst ihn aber auf dem LPT zurückziehen. "Gefahr" besteht dann darin das ihn jemand übernehmen könnte.
==== Argument 1 ====
Dein Argument# Eine Qualitätskontrolle für Richter mag bestimmt ganz gut sein. Worin ich aber die Gefahr sehe das der/die Richter dann eben nicht mehr so unabhängig urteilen kann/können. Schließlich könnte es sein das ein Urteil gefällt wird was rechtlich richtig ist aber von den Bürgern nicht verstanden wird. Nur mal so in den Raum werf - Todesstrafe. Wie viele Bürger rufen bei bestimmten Taten immer sofort nach der Todesstrafe, obwohl es die in DE nicht mehr gibt. # Eine jährliche Rotation der Richter ist m.E.genau so Unsinnig. Viele Gerichtsverfahren gehen auch in der ersten Instanz länger als ein Jahr. Nach dem Prinzip müsst somit der nächste Richter sich auch erst wieder in den Fall einlesen. Somit würden die Verfahren noch länger dauern. Worüber man diskutieren könnte, ist ein anderer Richter das Verfahren leiten muss als der der z.B. den Hausdurchsuchungsbeschluss ausgestellt hat. # könnte ich mitgehen# interessante Idee - habe mir dazu aber noch nicht wirklich Gedanken gemacht# wenn ein Richter sich einen potenziellen Tatort anschauen will, kann/darf er es nicht weil Anwesenheitspflicht??7. und 8. könnte man zusammenlegen. Die Befragung wird aufgezeichnet. Sollte sich dann z.B. herausstellen das Suggestivfragen gestellt worden sind die nur darauf hinauslaufen ein Elternteil zu diskreditieren ist die Befragung als unzulässig abzulehnen und muss dann von einem neuen Richter nochmals durchgeführt werden. Das Ergebnis solch einer Befragung darf dann nicht verwendet werden. Zudem gefällt mir der Punkt 8 sehr gut. <br>[[Benutzer:Jensbernau|Jensbernau]] 21:07, 13. Jul. 2012 (CEST)
==== Argument 2 ====
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