2.849
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Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Die Hauptversammlung möge beschließen,
1. dass ein Facebookaccount und die damit verbundene Facebookseite vom Vorstand für den Regionalverband DOS angelegt wird.
2. dass der Vorstand mit Beschluss nach Ausschreibung eine geeignete Person für die Pflege des Accounts benennen soll. 2. , alternativ: dass kann der Vorstand mit der die Pflege des Accounts beauftragt wirdübernehmen. Die Neuausschreibung kann jederzeit durch Antrag von drei Mitgliedern ausgelöst werden.
(über die einzelnen Pukte soll getrennt abgestimmt werden)