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== Geschäftsordnung für die AG Umwelt und Energie, beschlossen am XX.XX.2012 ==
''Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''
1. Zwecke der AG Umwelt und Energie
1.1 Politischer Zweck: Die AG Umwelt und Energie hat sich zum Ziel gesetzt, abstimmbare Konzepte zu erarbeiten, welche mit den Prinzipien der Piraten im Gleichklang stehen. Durch die AG Umwelt und Energie soll zudem die Teilnahme der Piratenpartei an der Diskussion zur regionalen Entwicklung in Brandenburg realisiert werden.
1.2 Organisatorischer Zweck: Etablierung von Strukturen innerhalb der Piratenpartei.
1.3 Dienstleistender Zweck: Bereitstellung von Expertisen und Hilfestellungen zum Thema Umwelt- und Energiepolitik für andere Parteiorgane. Bereitstellung von Infomaterial und Erarbeitung von Stellungnahmen zur Tagespolitik.
2. Ziele der AG Umwelt und Energie
* Entwicklung von Perspektiven zu einer nachhaltigen Umwelt- und Energiepolitik in Brandenburg unter Beachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen
* Schärfung des Profils innerhalb der Piratenpartei Brandenburg und nach außen hin
* Entwicklung von abstimmungsfähigen Anträgen und Positionspapieren für das Landesprogramm sowie Anstoß einer produktiven Debatte zur regionalen Umwelt- und Energie-Entwicklung Brandenburgs innerhalb des Landesverbands
3. Koordinatoren der AG Umwelt und Energie
Die AG Umwelt und Energie wird durch Koordinatoren vertreten, die aus der Mitte der aktiven Mitglieder gewählt werden.
Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
4. Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können jederzeit gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Umwelt und Energie hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
5. Anwesenheit
Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Umwelt und Energie. Mitglieder der AG Umwelt und Energie, die an den letzten vier Sitzungen der AG Umwelt und Energie unentschuldigt nicht teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.
6. Kommunikation
6.1. Sitzungen
Die AG Umwelt und Energie hat mindestens einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2. Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-umwelt@lists.piratenpartei.de ) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/AG-umwelt. Für die Administration der Mailingliste sind die Koordinatoren zuständig. Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Umwelt und Energie und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist unverzüglich zu veröffentlichen.
''Vorbemerkung: Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit, gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.''
1. Zwecke der AG Umwelt und Energie
1.1 Politischer Zweck: Die AG Umwelt und Energie hat sich zum Ziel gesetzt, abstimmbare Konzepte zu erarbeiten, welche mit den Prinzipien der Piraten im Gleichklang stehen. Durch die AG Umwelt und Energie soll zudem die Teilnahme der Piratenpartei an der Diskussion zur regionalen Entwicklung in Brandenburg realisiert werden.
1.2 Organisatorischer Zweck: Etablierung von Strukturen innerhalb der Piratenpartei.
1.3 Dienstleistender Zweck: Bereitstellung von Expertisen und Hilfestellungen zum Thema Umwelt- und Energiepolitik für andere Parteiorgane. Bereitstellung von Infomaterial und Erarbeitung von Stellungnahmen zur Tagespolitik.
2. Ziele der AG Umwelt und Energie
* Entwicklung von Perspektiven zu einer nachhaltigen Umwelt- und Energiepolitik in Brandenburg unter Beachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen
* Schärfung des Profils innerhalb der Piratenpartei Brandenburg und nach außen hin
* Entwicklung von abstimmungsfähigen Anträgen und Positionspapieren für das Landesprogramm sowie Anstoß einer produktiven Debatte zur regionalen Umwelt- und Energie-Entwicklung Brandenburgs innerhalb des Landesverbands
3. Koordinatoren der AG Umwelt und Energie
Die AG Umwelt und Energie wird durch Koordinatoren vertreten, die aus der Mitte der aktiven Mitglieder gewählt werden.
Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.
Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.
4. Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können jederzeit gestellt werden. Für eine Sitzung soll mit einer Frist von sieben Tagen geladen werden. Jedes Mitglied der AG Umwelt und Energie hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
5. Anwesenheit
Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Umwelt und Energie. Mitglieder der AG Umwelt und Energie, die an den letzten vier Sitzungen der AG Umwelt und Energie unentschuldigt nicht teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird.
6. Kommunikation
6.1. Sitzungen
Die AG Umwelt und Energie hat mindestens einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte besprochen. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2. Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-umwelt@lists.piratenpartei.de ) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/AG-umwelt. Für die Administration der Mailingliste sind die Koordinatoren zuständig. Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!
7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Umwelt und Energie und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist unverzüglich zu veröffentlichen.