==== Argument 1 ====
Dein Argument?Auf Antrag müssen die Krankenkassen gemäß § 305 SGB V (Auskünfte an Versicherte) ihren Versicherten Auskunft über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten Auskunft erteilen.Meiner Meinung nach reicht das aus; es muss nicht zwangsläufig jeder Versicherte automatisch Auskunft erhalten; der Verwaltungsaufwand und die enstehenden Kosten wären hierbei zu beachten. [[Benutzer:LadyUnbekannt|LadyUnbekannt]]
==== Argument 2 ====
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