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Bearbeitungen
Änderungen
→Argument 1
Dagegen: Auf Antrag müssen die Krankenkassen gemäß § 305 SGB V (Auskünfte an Versicherte) ihren Versicherten Auskunft über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten Auskunft erteilen.
Meiner Meinung nach reicht das aus; es muss nicht zwangsläufig jeder Versicherte automatisch Auskunft erhalten; der Verwaltungsaufwand und die enstehenden Kosten wären hierbei zu beachten. [[Benutzer:LadyUnbekannt|LadyUnbekannt]]
Es ist die Frage, wer macht das schon und stellt einen solchen Antrag? Ein Patient will ja nicht unbedingt aktiv misstrauisch gegenüber seinem Arzt sein. Wenn jemand sieht, wie teuer eine Behandlung für die Gemeinschaft der Versicherten war, dann wird vielleicht eher darüber nachgedacht, ob die Behandlung wiederholt werden soll, als wenn jemand einfach nur die Karte zeigen muss und danach keinen Kontoauszug bekommt. Ich denke mal, der Verwaltungsaufwand ließe sich standardisieren und die entsprechenden Kosten klein halten. --[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] 23:57, 9. Aug. 2012 (CEST)
==== Argument 2 ====
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