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Anpassung GO, siehe https://wiki.piratenbrandenburg.de/S%C3%BCdbrandenburg/Treffen/2012-07-23
(3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
(4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied teilt den restlichen Mitglieder des Vorstandes unverzüglich den Namen des potentiellen Neumitgliedes in Form eines Umlaufbeschlusses mit. Der Vorstand hat dann ein 72 Stunden Zeitfenster für die Entscheidungund nennt eine angemessene Frist zur Beschlussfassung. Die Vorstandsmitglieder sind angehalten, kurzfristig ihr Votum kundzugeben. Erfolgt von einem Vorstandsmitglied keine Rückmeldung in den 72 Stundeninnerhalb der festgesetzten Frist, gilt das als Stimmenthaltung. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das von ihm beauftragte Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.
=== Art. 6: Kommunikation ===
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