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Diskussion:Kreisverband BRB/Satzung/Entwurf Kreissatzung BRB

1.048 Bytes hinzugefügt, 14:27, 7. Okt. 2009
Die Seite wurde neu angelegt: „= zu § 6 = Über folgende Stelle bin ich schon in der Cottbuser Satzung gestoßen: {{GreyBox1|'''(5)''' Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindesten…“
= zu § 6 =

Über folgende Stelle bin ich schon in der Cottbuser Satzung gestoßen:

{{GreyBox1|'''(5)''' Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.
}}
Der 2.Satz ist nicht optimal, da könnte man zusammenfassen: '''''von dem/der Vorsitzenden'''''<br>
Die Frage ist auch auf wen sich das "'''Er'''" bezieht. :-)

{{OrangeBox2|Vorschlag 1|2=
'''(5)''' Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Vorstandssitzungen werden von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.
}}
Würde mir besser gefallen, vielleicht gibt es noch andere Vorschläge? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
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