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überall Märkisch-Oderland und Strausberg angepasst + obige Anmerkungen
Entwurf einer Satzung zur Gründung eines Kreisverband IngolstadtMärkisch-Oderland.Anmerkungen:* zu § 1 (2): Kurzbezeichnung nur PIRATEN oder PIRATEN MOL ? --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:41, 23. Jul. 2009 (CEST)* zu $ 5 (1): Dazu steht in unserer Landessatzung(Entwurf) nichts. Die Bundessatzung schreibt zwar cor, dass der Austritt schriftlich anzuzeigen ist, aber sagt nicht, wem das anzuzeigen ist. Sollte noch in Landessatzung geregelt werden! --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:41, 23. Jul. 2009 (CEST)
== Abschnitt A: Grundlagen ==
===§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===
(1) Der Kreisverband Ingolstadt Märkisch-Oderland(Kreisverband) des Landesverband Bayern Brandenburg(Landesverband) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).
(2) Der Kreisverband führt einen Namen gemäß Satzung des Landesverband Bayern Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (Landessatzung) und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: '''Piratenpartei Deutschland Kreisverband IngolstadtMärkisch-Oderland'''.Die offizielle Abkürzung des Kreisverbandes lautet: PIRATENMOL.
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist IngolstadtStrausberg. Dort befindet sich auch die Kreisgeschäftsstelle.
(4) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverband Ingolstadt Märkisch-Oderland ist die kreisfreie Stadt Ingolstadt der Landkreis Märkisch-Oderland und ihre zugehörigen Wahlkreise bis zur Gründung eigener Untergliederungen in den politisch anders gegliederten Wahlkreisteilen.
(5) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
===§ 2 - Mitgliedschaft===
Mitglied des Kreisverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in IngolstadtMärkisch-Oderland.Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Ingolstadt Märkisch-Oderland nach schriftlichen Antrag an den Landesverband Mitglied des Kreisverbandes werden.
===§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft===