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Satzung/Kreissatzung

603 Bytes hinzugefügt, 11:19, 23. Jul. 2009
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* zu § 9a (9): Ist zu stark geregelt. Ein Bericht des Vorstandes reicht. Die Entlastungsregelung kann IMHO raus, da so etwas bereits im BGB geregelt ist. Aber da würde ich gern eure Meinung hören. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* habe jetzt erst einmal bis $ 9b (2) durchgesehen. Sehe aber noch einige "Kinken" danach. --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] 11:58, 23. Jul. 2009 (CEST)
* zu 9b (2) "Er wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Ist dieser verhindert vom 2. Vorsitzenden, sollte dieser ebenfalls verhindert sein vom Kreisschatzmeister. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter." Eine Versammlungsleitung des Kreisparteitages durch den Vorstand sollte ausgeschlossen werden. Ein zur Abwahl eines Vorstandes einberufener Kreisparteitag würde vom Vorstand selbst geleitet werden. Er würde über Anträge und Redelisten entscheiden. Stattdessen sollte es heißen: "Der Kreisparteitag wählt zu Beginn ein drei- bis sechsköpfiges Tagungspräsidium."
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