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Änderungen
Änderungsvorschläge
{{BlueBox2|1=§ 11 Auflösung des Kreisverbandes|2=
(1) Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen dem Landesverband zu.{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Die Auflösung kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Kreisparteitags beantragt werden und ist der Gesamtheit der Mitglieder zur Urabstimmung vorzulegen. Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Kreisverbandes Brandenburg an der Havel dem Landesverband Brandenburg zu.}} }}
{{BlueBox2|1=§ 12 Inkrafttreten|2=
(1) Diese Satzung tritt nach dem Beschließen sofort in Kraft.{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|Nach Beschluss durch den Gründungsparteitag tritt diese Satzung sofort in Kraft.}}
(2) Änderungen treten am Tag nach dem beschließenden Kreisparteitag in Kraft.}}