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Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
*Der KVorstand kann den KPT durch einfachen Mehrheitsbeschluss einberufen (§ 7 Abs 3 S 1)
*Falls der KPT beschließt, den gesamten Vorstand neu zu wählen, wäre auch der Schatzmeister neu zu wählen.
Jens stellt Antrag auf Einberufung eines Kreisparteitages um Neuwahlen des Vorstandes durchzuführen.