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*Der KVorstand kann den KPT durch einfachen Mehrheitsbeschluss einberufen (§ 7 Abs 3 S 1)
*Falls der KPT beschließt, den gesamten Vorstand neu zu wählen, wäre auch der Schatzmeister neu zu wählen.
*Diskussion über das Verfahren. Es wurde sich darüber geeinigt, dass der KPT zu Anfang seiner Sitzung einen Beschluss fasst, einen neuen Vorstand zu wählen. Aus der TO sollte hervorgehen, dass dann im Anschluss ein neuer Vorstand gewählt wird. Dieses Verfahren dient dazu, allen Mitgliedern genügend Zeit zu geben, sich auf eine Wahl vorzubereiten(aktiv/passiv).
Jens stellt Antrag auf Einberufung eines Kreisparteitages um Neuwahlen des Vorstandes durchzuführen.
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