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{{GreenBox2|1=Antragsfrist|2=
<big>Der Termin für den Kreisparteitag 2012.1 ist am '''06.10.2012'''.</big> '''Kreissatzung §7 (3)'''<br />… '''Anträge''' zum Kreisparteitag sind mit einer '''Einreichungsfrist von einer Woche''' vor der Versammlung schriftlich beim Kreisvorstand einzureichen. '''Kreissatzung §7 (4)'''<br />Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder behandelt werden. Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. … '''Kreissatzung §7 (5)'''<br />Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbandes sowie 3 Mitglieder des Kreisverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen. '''Kreissatzung §9 (2)'''<br />Über einen '''Antrag auf Satzungsänderung''' auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er '''mindestens zwei Wochen''' vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Kreisvorstand eingegangen ist.
}}