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Kreisverband OHV/Archiv/Satzungsentwurf 2012

248 Bytes hinzugefügt, 14:50, 6. Sep. 2012
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'''Ein Pad zur Diskussion dieses Satzungsentwurfs findet sich unter https://ohv.piratenpad.de/NeueSatzung - bitte diskutiert Fragen und Änderungswünsche dort!'''
--[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] 20:15, 29. Aug. 2012 (CEST)
 
'''Update: Bezeichnung Kreisparteitag (§7 Abs. 1 S. 2) in Hauptversammlung korrigiert; Gründungsdatum in § 5 Abs. 3 eingefügt --[[Benutzer:Chaosspawn23|Chaosspawn23]] ([[Benutzer Diskussion:Chaosspawn23|Diskussion]]) 15:50, 6. Sep. 2012 (CEST)'''
= Satzung =
:(1) Organe des Kreisverbandes sind die Gründungsversammlung, die Hauptversammlung und der Kreisvorstand.
:(2) Auf Beschluss der Hauptversammlung hin, kann ein Schiedsgericht errichtet werden, das auf Grundlage der Schiedsgerichtsordnung im Abschnitt C der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung tätig wird.
:(3) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am '''[Gründungsdatum]'''3. Dezember 2009.
=== ''Unterabschnitt 1 - Die Hauptversammlung'' ===
==== § 7 Tagung ====
*(1) <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. <sup>2</sup>Die §§ 10, 11 Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Der Kreisparteitag Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
*(2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Berechnung der Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
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