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Bearbeitungen
Änderungen
→zu § 6
{{OrangeBox2|Änderungsvorschlag|[...] Eine Neuwahl des Kreisvorstandes oder eventuelle Nachwahlen finden auf Beschluss des Kreisparteitages statt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl des neuen Vorstandes kommissarisch im Amt.}}
Ist eine solche Regelung überhaupt legitim?Ich würde darüber nochmal nachdenken. Das kann ja auch vom Vorstand missbraucht werden.